Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens.
Mit Schreiben vom 20. Juni 2000 wandte sich der Beklagte (Bekl) mit einem "Auskunftsersuchen gemäß § 93 der Abgabenordnung " an die Klägerin (Klin).
Dieses Schreiben hat nachstehend wiedergegebenen Inhalt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|