I.
Die Antragstellerin (Astin) ist ein Kreditinstitut, .... Die Astin wendet sich gegen ein Auskunftsersuchen, mit dem sie verpflichtet wird, Daten von Bankkunden zu benennen, die im Jahr 2000 Bonusaktien aus dem zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG (DT-AG) erhalten haben.
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