FG Saarland - Beschluss vom 03.01.2000
1 V 365/99
Normen:
EStG § 20 ;

Auskunftserteilung über den Verbleib größerer Kapitalbeträge

FG Saarland, Beschluss vom 03.01.2000 - Aktenzeichen 1 V 365/99

DRsp Nr. 2001/2518

Auskunftserteilung über den Verbleib größerer Kapitalbeträge

Das Finanzamt ist zur Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen berechtigt, wenn ein Steuerpflichtiger im Anschluss an den Zufluss größererer Barbeträge (rd. 630.000 DM) lediglich erklärt, sie sei bereit, dem Finanzamt nach Terminvereinbarung das vorhandene Barvermögen zu zeigen.

Normenkette:

EStG § 20 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragstellerin (Astin.), die beim Antragsgegner (Ag.) zur Einkommensteuer veranlagt wird, bezieht als pensionierte Beamtin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Die Astin, erhielt im Jahr 1995 aus dem Verkauf von zwei Häusern unstreitig einen Betrag von rd. 630.000 DM, der ihr bar ausgezahlt wurde und den sie nach eigener Darstellung nicht zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen bzw. sonstiger Einkünfte verwandt haben will.

Der Ag. hatte Zweifel an der Darstellung der Astin. und forderte diese mehrfach zu konkreten Angaben über den Verbleib des Geldes auf. Die Astin. erklärte hierzu u. a. (ESt, Bl. 27, 74), das fragliche Geld befinde sich, soweit noch nicht verausgabt, "in einem privaten Tresor".