I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zur Auskunftserteilung über eine Informationsperson verpflichtet ist.
Der Beklagte wandte sich an den Kläger mit Schreiben vom ......1998, das im wesentlichen folgenden Wortlaut hatte:
"Nach hier vorliegender Mitteilung haben Sie ein Wohnmobil, das am .....1996 auf Sie zugelassen wurde (Kz: .........) und zur Vermietung angeboten wird. Da Sie weder in der Einkommensteuererklärung 1996 noch 1997 Angaben über die Einnahmen gemacht haben, bitte ich Sie dies nachträglich zu erklären. Außerdem haben Sie einen Stellplatz und eine Garage in:...., ......Straße ..., den Sie zur Vermietung anbieten."
In diesem Schreiben wurde der Kläger um Stellungnahme bis zum ......1998 aufgefordert.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|