OLG Köln - Urteil vom 07.09.2006
8 U 29/06
Normen:
BGB § 259 § 611 ; StGB § 57 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2007, 327
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 31.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 334/04

Auskunftspflicht des ausgeschiedenen Steuerberaters bei Verdacht der Mitnahme von Mandanten

OLG Köln, Urteil vom 07.09.2006 - Aktenzeichen 8 U 29/06

DRsp Nr. 2007/97

Auskunftspflicht des ausgeschiedenen Steuerberaters bei Verdacht der Mitnahme von Mandanten

»Zur Auskunftspflicht des aus der Sozietät ausgeschiedenen Steuerberaters bei Verdacht auf Verstoß gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ("Mitnahme" von Mandanten?).«

Normenkette:

BGB § 259 § 611 ; StGB § 57 ;

Gründe:

I. Die Kläger, die mit dem Beklagten zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei verbunden waren, nehmen diesen im Wege der Stufenklage auf Auskunft und Zahlung wegen angeblicher Verstöße gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in Anspruch.