I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Zinserträge einer US-amerikanischen Personengesellschaft durch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern vom 29. August 1989 (DBA-USA 1989) von der deutschen Besteuerung freigestellt sind. Außerdem ist streitig, ob bei Erlass des angefochtenen Feststellungsbescheids die Feststellungsfrist abgelaufen war und ob die den Streitfall betreffende Einspruchsentscheidung wirksam ist.
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