Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin ist die Mutter der am 6. Mai 1993 geborenen Tochter L. Sie streitet mit der Beklagten darum, ob ihr seitens der Beklagten für ihre Tochter während eines Auslandsaufenthaltes Kindergeld zu zahlen ist.
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