I. Die Prozessbevollmächtigte des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) erhob gegen den Einkommensteuerbescheid für 1991 des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) am 22. Dezember 1998 Klage mit dem Hinweis, diese könne noch nicht begründet werden, weil sich der Kläger im Ausland aufhalte und der Inhalt des Steuerbescheids und der Einspruchsentscheidung mit ihm noch nicht habe erörtert werden können. Daraufhin gab das Finanzgericht (FG) der Prozessbevollmächtigten durch Verfügung vom 28. Dezember 1998 mit Ausschlussfrist bis zum 1. März 1999 auf, eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, den Gegenstand des Klagebegehrens zu benennen und die Klage zu begründen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|