EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a, § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 S. 1, 2;
Fundstellen:
BB 2000, 502
BB 2000, 863
BFH/NV 2000, 651
BFHE 191, 51
BStBl II 2000, 199
DB 2000, 907
DStR 2000, 381
DStZ 2000, 377
NJW 2000, 2128
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,
Auslandspraktikum als Berufsausbildung
BFH, Urteil vom 14.01.2000 - Aktenzeichen VI R 11/99
DRsp Nr. 2000/933
Auslandspraktikum als Berufsausbildung
»Zur Berufsausbildung eines Studenten der Germanistik und Anglistik (Studienziel: Magisterexamen) gehört auch ein Auslandspraktikum als Fremdsprachenassistent an einer Schule in Großbritannien während eines Urlaubssemesters, da es sich um eine Maßnahme zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.«
Normenkette:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a, § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 S. 1, 2;
Gründe:
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