FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.09.2003
1 K 275/02
Normen:
EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 29

Auslandssprachkurs eines im Ausland stationierten Bundeswehrsoldaten; Einkommensteuer 2000

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.09.2003 - Aktenzeichen 1 K 275/02

DRsp Nr. 2004/18941

Auslandssprachkurs eines im Ausland stationierten Bundeswehrsoldaten; Einkommensteuer 2000

Aufwendungen eines Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz für einen Intensiv-Sprachkurs im Ausland, der nach den Ausbildungsinhalten zusammen mit der erforderlichen Nacharbeit so bemessen ist, dass eine Befriedigung privater Interessen während des Aufenthalts nahezu ausgeschlossen erscheint, sind als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig.

Normenkette:

EStG (1997) § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Kosten für einen Auslandssprachkurs bei der Einkommensteuerfestsetzung 2000 steuermindernd zu berücksichtigen sind.