Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 23.07.2012, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.969,92 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 1.138,56 € seit dem 2. März, 3. April, 3. Mai, 2. Juni, 3. Juli, 2. August und 4. September 2012 zu zahlen
b) 2. 3.
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