I.
Streitig ist die Bestandskraft von Zinsbescheiden.
Die Antragsteller sind Erben nach A (nachfolgend Erblasser). Gegen den Erblasser wurde 2016 ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen bislang u.a. in den Streitjahren 2010 und 2011 nicht erklärter Zahlungen von ausländischen Gesellschaften auf ein schweizerisches Konto des Erblassers. Nach dem Tod des Erblassers am ... 2017 wurde das Verfahren eingestellt.
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