Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
I.
Im Rahmen der am 5. August 2019 abgehaltenen Jahreshauptversammlung haben die anwesenden Mitglieder des Beteiligten einstimmig die Änderung seiner Satzung beschlossen. Unter anderem wurden die Änderung des Namens in "Förderverein ............Haus B." sowie die Neufassung der Satzungsbestimmung zum Vereinszweck beschlossen.
In § 2 der Satzung in der Fassung vom 23. März 2017, die als gültige Fassung im Vereinsregister eingetragen ist, ist der Vereinszweck wie folgt geregelt:
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