I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zusammen veranlagte Eheleute, gründeten im Jahr 1997 unter gleichzeitiger Beendigung ihrer nichtselbständigen Arbeitsverhältnisse eine GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG). Sie sind deren alleinige Kommanditisten und alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Die Kläger erzielten aus der KG, deren Geschäftszweck die Entwicklung von Software ist, Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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