I.
Der Antragsteller und seine beiden Töchter erwarben mit notariellem Vertrag vom 02.11.2010 von seiner Schwester bzw. ihrer Tante jeweils einen 20/100stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück Str. 1 in 1 . Die Überlassung erfolgte unentgeltlich, die Schenkerin behielt sich den lebenslangen Nießbrauch an den übertragenen Miteigentumsanteilen vor. Den Wert dieses Nießbrauchs erklärte der Antragsteller gegenüber dem Finanzamt mit jeweils 78.213 €.
Aufgrund dieses Werts des Nießbrauchs setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 22.03.2011 gegenüber dem Antragsteller und jeder seiner beiden Töchter die Grunder-werbsteuer auf jeweils 2.737 € fest. Die Beträge wurden an das Finanzamt entrichtet. Der Antragsteller und seine Töchter erhoben gegen die Grunderwerbsteuerbescheide Ein-spruch.
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