Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29.04.2016 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.132,03 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Mai 2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 46,3 %, die Beklagte zu 53,7 %.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über restliche Provisionsansprüche des Klägers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
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