Auslegung des Begriffs der banküblichen Geschäfte i.S.d. § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG, Refinanzierungsaufwand einer inländischen Bank bei einer ausländischen, zum Konzern gehörenden Finanzierungsgesellschaft
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.2000 - Aktenzeichen 6 K 194/97
DRsp Nr. 2001/1321
Auslegung des Begriffs der banküblichen Geschäfte i.S.d. § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2KStG, Refinanzierungsaufwand einer inländischen Bank bei einer ausländischen, zum Konzern gehörenden Finanzierungsgesellschaft
1. Refinanzierungsaufwendungen eines inländischen Kreditinstituts einer ausländischen Muttergesellschaft bei ausländischen Konzernfinanzierungsgesellschaften --als nahestehende Personen i.S.d. § 1 Abs. 2AStG -- führen grundsätzlich nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn sie üblichen bankenrechtlichen Grundsätzen entsprechen.2. Auslegung des Begriffs der "banküblichen Geschäfte" i.S.d. § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG entgegen der einschränkenden Auslegung durch das BMF-Schreiben vom 15.12.1994, BStBl I 1995, 25.3. Zu den banküblichen Geschäften gehören --neben den in § 1 Abs. 1KWG genannten Bankgeschäften-- die in § 1 Abs. 3KWG aufgeführten Geschäfte, wenn sie von einem Kreditinstitut mit einer Zulassung nach § 32KWG getätigt werden (hier: Kreditvergabe, Faktoring und regressloser Ankauf von Leasingforderungen).