Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Auslegung des Begriffs "Unland" in § 45 Bewertungsgesetz (BewG).
Der Kläger betreibt in Thüringen einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der sich über mehrere Gemeinden erstreckt. Die hier streitigen Flächen des Forstbetriebs liegen insgesamt in dem Naturschutzgebiet "R.", das sich wiederum in dem Natura-2000 Gebiet "D." und in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Die Betriebsflächen sind durch naturnahe Eichenmisch- und Eichentrockenwälder, Trocken- und Halbtrockenrasen, Trockengebüsche und Streuobstwiesen, alte Steinbrüche und vegetationsfreie Aufschlüsse ("Badlands") gekennzeichnet.
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