1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Der Kläger wurde im Streitjahr (2005) beim Beklagten (dem Finanzamt) zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte als Steuerberater Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Leibrenten, Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften.
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