FG Sachsen - Urteil vom 24.06.2009
7 K 178/07
Normen:
AO § 171 Abs. 3a; AO § 170 Abs. 1; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AO § 47; MinöStG § 1 Abs. 1 S. 3; MinöStG § 25 Abs. 1 Nr. 4; MinöStG § 25 Abs. 1 Nr. 5; MinöStG § 25a; StromStG § 10;

Auslegung eindeutiger Vergütungsanträge auf amtlichem Vordruck; Reichweite der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO und der Festsetzungsverjährung

FG Sachsen, Urteil vom 24.06.2009 - Aktenzeichen 7 K 178/07

DRsp Nr. 2009/17655

Auslegung eindeutiger Vergütungsanträge auf amtlichem Vordruck; Reichweite der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO und der Festsetzungsverjährung

1. Der auf amtlichem Vordruck nach § 25 Abs. 1 Nr. 5 MinöStG formulierte Antrag kann nicht gegen den eindeutigen Wortlaut in einen solchen nach § 25a MinöStG ausgelegt werden. 2. Ein nach seinem eindeutigen Wortlaut nur auf eine Stromsteuervergütung gerichteter Antrag beinhaltet nicht einen Antrag auf Mineralölsteuervergütung nach § 25a MinöStG. 3. § 171 Abs. 3a AO hat nicht zur Folge, dass der Anspruch für sämtliche Vergütungstatbestände eines Gesetzes erneut auflebt. Ein Einspruch gegen die Ablehnung einer Mineralölsteuervergütung nach § 25 Abs. 1 Nr. 4 MinöStG führt nicht zum Wiederaufleben der zum Zeitpunkt seiner Einlegung bereits abgelaufenen Festsetzungsfrist für die Mineralölsteuervergütung nach § 25a MinöStG, denn die Festsetzungsverjährung bezieht sich nicht auf die Steuerart, sondern auf den konkreten Vergütungsanspruch.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreites.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 171 Abs. 3a; AO § 170 Abs. 1; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AO § 47; MinöStG § 1 Abs. 1 S. 3; MinöStG § 25 Abs. 1 Nr. 4; MinöStG § 25 Abs. 1 Nr. 5; MinöStG § 25a; StromStG § 10;

Tatbestand: