Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 24.11.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Herne vom 18.11.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Beteiligten zu 2) bis 4) werden der Beteiligten zu 1) auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 280.000,00 € festgesetzt.
I.
Am 20.07.2009 errichtete der Erblasser vor dem Notar A in B ein notarielles Testament (UR-Nr. 00/2019), in dem er die Beteiligte zu 2) zu seiner Alleinerbin einsetzte.
Dieses Testament ist durch das Nachlassgericht am 31.03.2020 eröffnet worden, nachdem der ledige und kinderlose Erblasser am 00.00.2020 verstorben war.
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