I.
Der Kläger nimmt als Insolvenzverwalter die Beklagte aufgrund einer Patronatserklärung ("Letter of Comfort") auf Zahlung von 4.519.813,70 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2005 in Anspruch.
Die in den USA ansässige Beklagte ist alleinige Gesellschafterin der Insolvenzschuldnerin, die ihren Sitz in Deutschland hat. Die Beklagte gab am 7.5.2003 eine als "Letter of Comfort" überschriebene Erklärung in englischer Sprache gerichtet an die Schuldnerin ab, die in der von der Beklagten übersetzten Form auszugsweise lautet:
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