Auslegung einer Verfahrenserklärung; Feststellungslast für den fristgerechten Eingang des Einspruchs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
FG München, Urteil vom 24.05.2007 - Aktenzeichen 5 K 4036/06
DRsp Nr. 2007/11034
Auslegung einer Verfahrenserklärung; Feststellungslast für den fristgerechten Eingang des Einspruchs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
1. Die Auslegung einer Verfahrenserklärung darf nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der verkörperten Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen. Der wesentliche Inhalt einer Verfahrenshandlung muss sich zumindest andeutungsweise aus der (schriftlich) verkörperten Erklärung ergeben. Eine Umdeutung der Verfahrenserklärungen von Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe scheidet regelmäßig aus.2. Die Feststellungslast für den fristgerechten Eingang eines Schriftstücks trägt der Absender. Ihm darf allerdings nicht die Feststellungslast für Vorgänge aufgebürdet werden, die sich im behördeninternen Bereich abgespielt haben und deren Unaufklärbarkeit allein in den Verantwortungsbereich der Behörde fällt.
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