Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 21.08.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Betriebsrente des Klägers.
Der 1957 geborene Kläger war in der Zeit vom 01. Juli 1985 bis zum 31. Mai 2018 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt.
In dem zuvor beim Arbeitsgericht Trier unter dem Aktenzeichen
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