LG Karlsruhe, vom 21.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 156/18
Auslegung einer Willenserklärung bezüglich einer VertragsumschreibungVoraussetzungen für Nachweis eines vom Inhalt des schriftlichen Vertrages abweichenden übereinstimmenden ParteiwillensRückabwicklung eines Kaufvertrags über eine KraftfahrzeugWirksamkeit eines formularmäßigen GewährleistungsausschlussesNachträgliche Änderung der Vertragspartei
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2023 - Aktenzeichen 19 U 15/22
DRsp Nr. 2023/8320
Auslegung einer Willenserklärung bezüglich einer VertragsumschreibungVoraussetzungen für Nachweis eines vom Inhalt des schriftlichen Vertrages abweichenden übereinstimmenden ParteiwillensRückabwicklung eines Kaufvertrags über eine KraftfahrzeugWirksamkeit eines formularmäßigen GewährleistungsausschlussesNachträgliche Änderung der Vertragspartei
1. Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände - sei es zum Nachweis eines vom Urkundstext abweichenden übereinstimmenden Willens der Beteiligten, sei es zum Zwecke der Deutung des Inhalts des Beurkundeten aus der Sicht des Erklärungsempfängers (§§ 133, 157BGB) - beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen (BGH, Urteil vom 05.07.2002 - V ZR 143/01, NJW 2002, 3164, beck-online).2. Die rechtsgeschäftliche Behandlung von "Vertragsumschreibungen" richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 133, 157BGB. Dabei können den § 151 S. 1 2. Alt. BGB und § 267 Abs. 1 S. 1 BGB Bedeutung zukommen.3. An die Auslegung einer Willenserklärung, die zum Verlust einer Rechtsposition - hier: Gewährleistungsrechte - führte, sind strenge Anforderungen zu stellen; der dahingehende Wille muss unzweifelhaft und eindeutig nach außen treten (BGH, Urteil vom 22.06.1995, Az. VII ZR 118/94, NJW-RR 1996, 237, beck-online).
Tenor
1. 2. 3. 4.
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