Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 460.715,48 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt eine teilweise Rückzahlung des von ihm für das Jahr 2012 gezahlten Entgelts für die Mitbenutzung der Entwässerungseinrichtung der Beklagten.
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