1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 08.05.2023, Az.
2. Die Beteiligte zu 1 trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Die Festsetzung des Geschäftswertes für das Beschwerdeverfahren bleibt vorbehalten.
I.
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