Der Beschluss des Amtsgerichts Memmingen - Nachlassgericht - vom 15.11.2019 wird aufgehoben.
2.Der Antrag der Beteiligten zu 1 auf Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin ausweist, wird zurückgewiesen.
I.
Aus der Ehe des Erblassers mit der Beteiligten zu 1 gingen die Beteiligten zu 2 und 3 hervor. Für den Beteiligten zu 3 ist ein Abwesenheitspfleger bestellt.
Es liegt ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten vom 2.8.2016 vor, das wie folgt lautet:
"Testament von (... = Erblasser) und (... = Beteiligte zu 1).
(Ort) den 2.8.2016
Geboren: (= Beteiligte zu 1) (Geburtsdatum)
(= Erblasser) (Geburtsdatum)
Wir beide besitzen gemeinsam Haus mit Grundstück und etwas Ersparnis auf der Reifeisenbank (...).
Allein Erbe ist unser Sohn (... = Beteiligter zu 2)
(Geburtsdatum)
Sohn (... = Beteiligter zu 3) (Geburtsdatum) hat kein Anspruch also Enterbt
Dieses Testament ist nur gültig
Wen wir Beide Tot sind
Unterschrift (Erblasser)
Unterschrift Beteiligte zu 1"
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