Auf die Revision der Beklagten und ihrer Streithelferin wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 26. Mai 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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