LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 25.08.2020
8 Sa 427/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 05.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 451/19

Auslegung eines Klageantrags bei offensichtlichem SchreibfehlerAbgestufte Darlegungslast bei Anspruch auf leidensgerechten ArbeitsplatzErmessensfehlerfreie Ausübung der Weisungs- und VersetzungsrechteKein Wegfall titulierter Beschäftigungsansprüche bei nachfolgender Umstrukturierung

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.08.2020 - Aktenzeichen 8 Sa 427/19

DRsp Nr. 2021/3904

Auslegung eines Klageantrags bei offensichtlichem Schreibfehler Abgestufte Darlegungslast bei Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz Ermessensfehlerfreie Ausübung der Weisungs- und Versetzungsrechte Kein Wegfall titulierter Beschäftigungsansprüche bei nachfolgender Umstrukturierung

1. Der auf den Erhalt eines leidensgerechten Arbeitsplatzes ausgerichtete Klageantrag ist mangelhaft bestimmt. 2. Hinsichtlich der Ausführungen zu gesundheitlichen Einschränkungen und den daraus resultierenden Beschäftigungsmöglichkeiten besteht eine abgestufte Darlegungslast. 3. Bei rechtmäßiger Weisung gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 5. November 2019 - 9 Ca 451/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die vertrags- und leidensgerechte Beschäftigung der Klägerin.

1. 2. 3. 1. 2. 3. 3a.