I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 1. Juli 2021 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 246,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von 246,00 Euro, um die die Beklagte die tarifliche Sonderzahlung des Klägers für 2020 gekürzt hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|