Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 15. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Berufungsverfahren sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Monate Oktober und November 2018 streitig.
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