Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen
BFH, Urteil vom 31.10.2000 - Aktenzeichen VIII R 47/98
DRsp Nr. 2001/4402
Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen
1. Zur Auslegung von Rechtsbehelfsbegehren, wenn dem Steuerberater des Kl. bei der Benennung des angefochtenen Steuerbescheides ein offensichtlicher Irrtum unterlaufen ist.2. Zur Frage, wann beim Ausfall eines kapitalersetzenden und in der Krise "stehengelassenen" Darlehens der Darlehensverlust als nachträgliche AK i.S.v. § 17 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 4EStG zu berücksichtigen ist.