FG Niedersachsen, vom 30.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 495/04
Auslegung von Willenserklärungen - vorformulierte Erklärungen
BFH, Beschluss vom 22.02.2006 - Aktenzeichen IX B 160/05
DRsp Nr. 2006/8864
Auslegung von Willenserklärungen - vorformulierte Erklärungen
Bei der Auslegung einer Erklärung mit einem vom Erklärungsempfänger vorformulierten Inhalt ist maßgebend darauf abzustellen, wie der Erklärende das Formular verstehen durfte.
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachten Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegen nicht vor.
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