Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 23.11.2021 -
Der hierauf bezogene Teil der Einspruchsentscheidung einschließlich der Anlage zur Einspruchsentscheidung wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet zurückgewiesen, wobei dies mit der Maßgabe erfolgt, dass die gegen den Umsatzsteuerjahresbescheid 2009 vom 22.12.2010 gerichtete Klage unzulässig ist.
Die Kosten des gesamten Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
I.
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