FG München, vom 10.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 5285/02
Auslösung eines sog. Sperrbetrags nach § 50c Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG 1990) im Fall eines Erwerbs einer Beteiligung an einer inländischen GmbH i.R.e konzerninternen Umstrukturierung; Fortsetzung eines Sperrbetrags bei Verschmelzung einer GmbH mit einer Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft (sog. Aufwärtsverschmelzung) als mittelbarer Sperrbetrag an den Anteilen der GmbH; Berücksichtigung eines mittelbaren und unmittelbaren Sperrbetrags an den Anteilen einer GmbH i.R.d. Ermittlung des Übernahmegewinns einer formwechselnden Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG; Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung einer Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen bei der Gewinnermittlung mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht; Geltungserhaltende Reduktion des Wortlauts des § 50c Abs. 4 S. 1 EStG 1990; Möglichkeit eines Nachweises der Nichtberücksichtigung der Abgeltung eines Körperschaftsteuerguthabens an den nicht anrechnungsberechtigten Veräußerer der GmbH-Anteile i.R.d. Anschaffungskosten der Anteile; Schlussurteil zum Vorabentscheidungsverfahren Glaxo Wellcome des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)
BFH, Urteil vom 03.02.2010 - Aktenzeichen I R 21/06
DRsp Nr. 2010/7945
Auslösung eines sog. Sperrbetrags nach § 50c Abs. 1Einkommensteuergesetz (EStG 1990) im Fall eines Erwerbs einer Beteiligung an einer inländischen GmbH i.R.e konzerninternen Umstrukturierung; Fortsetzung eines Sperrbetrags bei Verschmelzung einer GmbH mit einer Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft (sog. Aufwärtsverschmelzung) als mittelbarer Sperrbetrag an den Anteilen der GmbH; Berücksichtigung eines mittelbaren und unmittelbaren Sperrbetrags an den Anteilen einer GmbH i.R.d. Ermittlung des Übernahmegewinns einer formwechselnden Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG; Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung einer Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen bei der Gewinnermittlung mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht; Geltungserhaltende Reduktion des Wortlauts des § 50c Abs. 4 S. 1 EStG 1990; Möglichkeit eines Nachweises der Nichtberücksichtigung der Abgeltung eines Körperschaftsteuerguthabens an den nicht anrechnungsberechtigten Veräußerer der GmbH-Anteile i.R.d. Anschaffungskosten der Anteile; Schlussurteil zum Vorabentscheidungsverfahren "Glaxo Wellcome" des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)
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