BFH - Beschluß vom 28.01.2002
VIII B 63/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 646

Auslösungsverlust i.S.d. § 17 EStG; konkursfreie Liquidation

BFH, Beschluß vom 28.01.2002 - Aktenzeichen VIII B 63/01

DRsp Nr. 2002/4764

Auslösungsverlust i.S.d. § 17 EStG; konkursfreie Liquidation

Die Verhältnisse bei der zwangsweisen Liquidation durch Konkurs und bei der freiwilligen konkursfreien Liquidation sind nicht ohne Weiteres vergleichbar; der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsverlustes i.S.v. § 17 Abs. 4 EStG kann sich insoweit nach unterschiedlichen Grundsätzen bestimmen.

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig.

Die unrichtige Darstellung des Sachverhalts durch das Finanzgericht (FG) hinsichtlich des Beschlusses zur Liquidation der GmbH wegen Vermögenslosigkeit hätte der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Rahmen eines Antrags auf Berichtigung des Tatbestandes nach § 108 der Finanzgerichtsordnung (FGO) rügen müssen (vgl. dazu u.a. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 32; Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 115 FGO Tz. 110, m.w.N.). Im Übrigen entspricht die Beschwerde nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO.