Strittig ist, ob die Veräußerung von GmbH-Anteilen der Gewerbesteuer (GewSt) unterliegt.
Die Klägerin (Komplementär: S Verwaltungsgesellschaft GmbH, alleiniger Gesellschafter S sen., Geschäftsführer Steuerberater t; Kommanditist allein S sen.) betrieb ein Unternehmen, das produkte für die Elektro- und Autoindustrie herstellte. Sie geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Es kam deshalb zu einer weitgehenden Anlehnung an den o-Konzern. In diesem Zusammenhang wurde ein Bündel von Vereinbarungen getroffen. So verpachtete die Klägerin (Klin.) mit Vertrag vom 25.03.1994 (Bl. 13 FG), der vom 11.01.1994 an gelten sollte, an die S -Technik GmbH in Gründung (SGT; im Vertragswerk auch als "Produktionsbetrieb" oder "S GmbH" oder "G-Technik" bezeichnet) ihr Unternehmen, das sie bisher in -E und H auf eigenen Grundstücken und bis zur Unternehmensverpachtung in stadt auch auf einem von Herrn S jun. gepachteten Grundstück betrieben hatte.
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