Ausnahmsweise Bindung des Finanzamts an von unzuständigem Bearbeiter erteilte unrichtige Auskunft zum Eigenheimzulageanspruch der Steuerpflichtigen bei Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils an der eigengenutzten Wohnung
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.04.2008 - Aktenzeichen 2 K 214/02
DRsp Nr. 2009/1535
Ausnahmsweise Bindung des Finanzamts an von unzuständigem Bearbeiter erteilte unrichtige Auskunft zum Eigenheimzulageanspruch der Steuerpflichtigen bei Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils an der eigengenutzten Wohnung
Die nicht von dem zuständigen Sachbearbeiter, sondern von einer Bearbeiterin der "Auskunftsstelle" des Finanzamts bei einer persönlichen Vorsprache der Steuerpflichtigen erteilte, rechtlich unzutreffende Auskunft, dass die nicht verheiratete Steuerpflichtige bei Hinzuwerb eines weiteren Miteigentumsanteils an der eigengenutzten Wohnung innerhalb des Förderzeitraums auch für den hinzuerworbenen Anteil Eigenheimzulage und damit die volle Grundzulage für das gesamte Objekt erhalten werde, kann ausnahmsweise eine für das Finanzamt bindende "verbindliche Auskunft" darstellen, wenn die Steuerpflichtige unter Vorlage eines Entwurfs des notariellen Kaufvertrags bei der Bearbeiterin der Auskunftsstelle eigens nachgefragt hat, ob sie sich bezüglich der erteilten Auskunft sicher sei oder ob die Steuerpflichtige sich noch an anderer Stelle im Finanzamt erkundigen solle, und wenn die Bearbeiterin des Finanzamts das verneint hat und damit gegenüber der Steuerpflichtigen als für die Bearbeitung des Falles zuständige Bearbeiterin aufgetreten ist.
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