Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte für die Monate November 1996 bis Juni 1997 die Kindergeldgewährung ablehnen und die Erstattung des insoweit bereits ausgezahlten Kindergeldes in Höhe von 3.440,00 DM verlangen kann.
Die Klägerin ist Mutter von A, geboren am 11. Dezember 1990, von B, geboren am 11. April 1996 und von C, geboren am 2. Februar 1998. Anfang 1998 wurde das beklagte Arbeitsamt L. für die Klägerin zuständig, nachdem bis Dezember 1997 zunächst das Arbeitsamt W/Bayern zuständig war.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|