Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 29. Juni 2021 und die Beschlüsse des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar, 3. Februar und 14. Februar 2020 werden dahingehend geändert, dass die den Antragstellern noch zu zahlende Vergütung auf 934,99 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 18. Dezember 2019 festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
2.Die Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte. Eine Kostenerstattung findet im Verfahren über die Vergütungsfestsetzung nicht statt.
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