FG Sachsen Urteil, vom 25.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1055/10
Ausreichen einer wirtschaftlichen Betroffenheit oder Notwendigkeit der unmittelbaren Betroffenheit in der Rechtstellung für eine Befugnis zur Anfechtungsklage in der Finanzgerichtsbarkeit; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage in der Finanzgerichtsgerichtsbarkeit
BFH, Beschluss vom 05.01.2012 - Aktenzeichen III B 42/11
DRsp Nr. 2012/7209
Ausreichen einer wirtschaftlichen Betroffenheit oder Notwendigkeit der unmittelbaren Betroffenheit in der Rechtstellung für eine Befugnis zur Anfechtungsklage in der Finanzgerichtsbarkeit; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage in der Finanzgerichtsgerichtsbarkeit
1. NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, ob für die Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2FGO) auch wirtschaftliche Nachteile genügen. Insoweit liegt keine rechtliche Betroffenheit vor.2. NV: Es ist geklärt, dass für einen Wohnsitz (§ 8AO) ein gelegentliches Verweilen im Inland zu Erholungszwecken nicht genügt. Bei einem ins Ausland entsandten Arbeitnehmer gelten insoweit keine anderen Maßstäbe.