I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Muttergesellschaft der Firmengruppe X. Kommanditisten der Klägerin waren in den Streitjahren der Revisionskläger (und Beigeladene zu 1.) und die Beigeladenen (zu 2. und 3.).
Im Verwaltungs- und Klageverfahren war zwischen den Beteiligten die Anwendung des § 15a des Einkommensteuergesetzes streitig. Einspruch und Klage gegen die Feststellungsbescheide der Streitjahre blieben ohne Erfolg (Finanzgericht --FG-- Münster, Urteil vom 22. Januar 2009
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