FG Hamburg, vom 27.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 58/07
Ausreichender Nämlichkeitsnachweis zur Erstattung der Einfuhrabgaben durch Verwaltungsunterlagen und Handelsunterlagen; Zulässigkeit eines Erstattungsantrags mangels Verkaufs eines Vorführgerätes
BFH, Beschluss vom 07.01.2010 - Aktenzeichen VII B 165/09
DRsp Nr. 2010/7415
Ausreichender Nämlichkeitsnachweis zur Erstattung der Einfuhrabgaben durch Verwaltungsunterlagen und Handelsunterlagen; Zulässigkeit eines Erstattungsantrags mangels Verkaufs eines Vorführgerätes
1. NV: Die für die Erstattung nach Art. 901 Abs. 2ZKDVO erforderlichen Nachweise können nicht allein mit den in Art. 902 Abs. 1 Buchst. a Unterabs. 3 ZKDVO bezeichneten Verwaltungs- und Handelsunterlagen geführt werden.2. NV: Art. 904 Buchst. a ZKDVO betrifft nicht lediglich Fälle der Wareneinfuhr zum ungewissen Verkauf.3. NV: Die Erstattung nach Art. 901 Abs. 1 Buchst. b ZKDVO setzt voraus, dass außer der fehlenden Voraussetzung der Wiederausfuhr bzw. Vernichtung oder Zerstörung der Waren unter zollamtlicher Überwachung alle übrigen Voraussetzungen des Art. 238 ZK erfüllt sind.