FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.04.2012
6 K 6267/05 B
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 16 Abs. 2; EStG § 52 Abs. 33 S. 3;
Fundstellen:
DStR 2012, 6
DStRE 2013, 69

Ausscheiden eines Kommanditisten aus der Gesellschaft Kein Veräußerungsgewinn durch den Wegfall des durch Ausschüttungen aus der Liquidität der Gesellschaft negativ gewordenen Kapitalkontos

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.04.2012 - Aktenzeichen 6 K 6267/05 B

DRsp Nr. 2012/17053

Ausscheiden eines Kommanditisten aus der Gesellschaft Kein Veräußerungsgewinn durch den Wegfall des durch Ausschüttungen aus der Liquidität der Gesellschaft negativ gewordenen Kapitalkontos

1. Scheidet ein Kommanditist, dessen Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen Verlusten negativ geworden ist, aus der Gesellschaft aus, so gilt der Betrag, den der Mitunternehmer nicht ausgleichen muss, als Veräußerungsgewinn i. S. d. § 16 EStG. 2. Ist das Kapitalkonto des Kommanditisten durch Entnahmen negativ geworden, entsteht bei seinem Ausscheiden ein Veräußerungsgewinn nur dann, wenn es sich um rückzahlungspflichtige Entnahmen gehandelt hat und die KG auf die gesellschaftsrechtliche Ausgleichsforderung gegen den ausscheidenden Kommanditisten verzichtet hat. 3. Ein Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Kommanditisten entsteht nicht durch den Wegfall seines durch Ausschüttungen aus der Liquidität der Gesellschaft negativ gewordenen Kapitalkontos.