Mit Beschluss vom 24. Januar 2000 hat das Finanzgericht (FG) die Aussetzung der Vollziehung der gegen die Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ergangenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1987 bis 1995 bis auf geringe Beträge für die Jahre 1987 bis 1991 abgelehnt.
Mit Schriftsatz vom 26. Februar 2000 lehnte die Klägerin die Richter, die am Beschluss vom 24. Januar 2000 mitgewirkt hatten, für ihre weiteren Verfahren wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Zugleich beantragte sie, den Beschluss vom 24. Januar 2000 wegen Mitwirkung der abgelehnten Richter aufzuheben.
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