FG Sachsen - Urteil vom 06.05.2021
8 K 1102/20
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 1;

Ausschluss der Berücksichtigung eines entstandenen Veräußerungsverlustes wegen eines Missbrauches rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.R.d. Festsetzung der Einkommensteuer

FG Sachsen, Urteil vom 06.05.2021 - Aktenzeichen 8 K 1102/20

DRsp Nr. 2021/14305

Ausschluss der Berücksichtigung eines entstandenen Veräußerungsverlustes wegen eines Missbrauches rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.R.d. Festsetzung der Einkommensteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Berücksichtigung eines gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG entstandenen Veräußerungsverlustes wegen eines Missbrauches rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Abs. 1 Satz 1 AO) ausgeschlossen ist.