I. Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) führte bei der X-KG in W eine Außenprüfung für die Jahre 1999 bis 2001 durch. Bei der KG handelt es sich nach Auffassung des FA nicht um eine Personengesellschaft, sondern um ein Einzelunternehmen des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller).
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