Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23.07.2018 -
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Verzinsung rechtswidrig festgesetzter und nach einem rechtskräftigen Urteil erstatteter Einfuhrumsatzsteuer.
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