BFH - Urteil vom 22.10.2019
VII R 38/18
Normen:
UZK Art. 116 Abs. 6; AO § 236;
Fundstellen:
BFH/NV 2020, 343
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 23.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1579/17

Ausschluss der Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung von Einfuhrabgaben in Übergangsfällen

BFH, Urteil vom 22.10.2019 - Aktenzeichen VII R 38/18

DRsp Nr. 2020/3263

Ausschluss der Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung von Einfuhrabgaben in Übergangsfällen

NV: Die Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung von Einfuhrabgaben nach § 236 Abs. 1 Satz 1 AO ab Rechtshängigkeit wird nicht gemäß Art. 116 Abs. 6 Unterabs. 1 UZK ausgeschlossen, wenn die Rechtshängigkeit bereits vor der Anwendbarkeit dieser Norm eingetreten ist.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23.07.2018 - 7 K 1579/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UZK Art. 116 Abs. 6; AO § 236;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Verzinsung rechtswidrig festgesetzter und nach einem rechtskräftigen Urteil erstatteter Einfuhrumsatzsteuer.