Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 22.02.2023 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zu der betrieblichen Altersversorgung der Klägerin.
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